拒签信的内容在这里:
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, daß Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluß der ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann, da die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Sie besitzen bereits einen Bachelor- und einen Masterabschluss und haben somit ausstudiert. Dem Motivationsschreiben ist zwar zu entnehmen, warum Sie noch einen zweiten Bachelorabschluss in Betriebswirtschaft absolvieren möchte, jedoch konnte es nicht überzeugen.
Es liegt grundsätzlich im deutschen öffentlichen Interesse, dass Ausländer an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland studieren. Allerdings entspricht es grundsätzlich ebenfalls dem öffentlichen Interesse, dass der Studienaufenthalt in der Regel zeitlich befristet ist und er einreisewillige Student gewährleistet, das beabsichtigte Studium ziel-undzweckgerichtet in angemessener Zeit zu absolvieren. Die mit erheblichem Mittelaufwand verbundene Bereitstellung von Studienplätzen kann nur dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn der Studienbewerber ernsthafte Studienabsichten hat und keine zweckfremden Ziele verfolge.
Alleine der Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthalts oder eines Studienplatzes reicht daher zur Visumserteilung nicht aus. Vielmehr muss die Antragstellerin in geeigneter Weise belegen, dass er tatsächlich ernsthaft beabsichtigt, im Bundesgebiet ein Studium aufzunehmen und ernsthaft zu betreiben, um mit den erworbenen Kenntnissen bspw. seine werden kann.
我翻译了一下是怀疑我重读本科的目的不纯...求问这种情况该申诉还是重新申请 T_T
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, daß Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluß der ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann, da die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Sie besitzen bereits einen Bachelor- und einen Masterabschluss und haben somit ausstudiert. Dem Motivationsschreiben ist zwar zu entnehmen, warum Sie noch einen zweiten Bachelorabschluss in Betriebswirtschaft absolvieren möchte, jedoch konnte es nicht überzeugen.
Es liegt grundsätzlich im deutschen öffentlichen Interesse, dass Ausländer an Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland studieren. Allerdings entspricht es grundsätzlich ebenfalls dem öffentlichen Interesse, dass der Studienaufenthalt in der Regel zeitlich befristet ist und er einreisewillige Student gewährleistet, das beabsichtigte Studium ziel-undzweckgerichtet in angemessener Zeit zu absolvieren. Die mit erheblichem Mittelaufwand verbundene Bereitstellung von Studienplätzen kann nur dann im öffentlichen Interesse liegen, wenn der Studienbewerber ernsthafte Studienabsichten hat und keine zweckfremden Ziele verfolge.
Alleine der Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthalts oder eines Studienplatzes reicht daher zur Visumserteilung nicht aus. Vielmehr muss die Antragstellerin in geeigneter Weise belegen, dass er tatsächlich ernsthaft beabsichtigt, im Bundesgebiet ein Studium aufzunehmen und ernsthaft zu betreiben, um mit den erworbenen Kenntnissen bspw. seine werden kann.
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