Die Kampfgruppen (KG) waren eine besondere paramilitärische Organisation in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) neben der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Bereitschaften der Volkspolizei. Durch die Kampfgruppen sollte die Herrschaft des Proletariats in der DDR auch militärisch manifestiert werden. Die offizielle Bezeichnung ab 1959 war Kampfgruppen der Arbeiterklasse.
Die einfachen Mitglieder dieser militärischen Einheit waren „Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Kämpfer waren meist männliche Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und später auch Nicht-Mitglieder und wenige Frauen in den Betrieben, staatlichen Einrichtungen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) sowie Hoch- und Fachschulen, die in ihrer Freizeit mehrmals im Jahr (meist an Freitagen/Wochenenden) zu militärischen Übungen und Schulungen in Uniform ausrückten. Des Weiteren wurden Angehörige der Kampfgruppen zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei (DVP) mobilisiert, wenn Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland mit Munition (meist MG mit Patronen sowie Handgranaten) abgängig, sprich fahnenflüchtig waren. In ihrem Gelöbnis wurden die Kämpfer auf die SED eingeschworen, „zur Verteidigung der Errungenschaften des Arbeiter- und Bauernstaates mit der Waffe in der Hand“. Kommandeurposten waren nur SED-Mitgliedern vorbehalten. Die Mitgliedschaft in den Kampfgruppen war eine Form des freiwilligen militärischen Dienstes zum Schutze des Vaterlandes, neben der Ausübung eines zivilen Berufes und außerhalb der NVA und der Grenztruppen der DDR.
Das Mindestalter der Kämpfer war 25 Jahre, Doppelmitgliedschaften bei Gesellschaft für Sport und Technik (GST), DRK der DDR, Zivilverteidigung u. a. waren zur Vermeidung von Doppelunterstellungen verboten. Dies überwachten die Wehrkreiskommandos der NVA. In den Bildungseinrichtungen der Volksbildung wurden keine Kampfgruppen gebildet. Dafür wurde den Lehrern „empfohlen“, innerhalb der GST als Ausbilder bei der vormilitärischen Ausbildung der Schüler, Lehrlinge oder Studenten mitzuarbeiten.
Als Anerkennung für den ansonsten unbezahlten Dienst gab es ab einer fünfundzwanzigjährigen Zugehörigkeit einen Zuschlag zur Altersrente von monatlich 100 DDR-Mark.
Die einfachen Mitglieder dieser militärischen Einheit waren „Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Kämpfer waren meist männliche Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und später auch Nicht-Mitglieder und wenige Frauen in den Betrieben, staatlichen Einrichtungen, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) sowie Hoch- und Fachschulen, die in ihrer Freizeit mehrmals im Jahr (meist an Freitagen/Wochenenden) zu militärischen Übungen und Schulungen in Uniform ausrückten. Des Weiteren wurden Angehörige der Kampfgruppen zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei (DVP) mobilisiert, wenn Angehörige der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland mit Munition (meist MG mit Patronen sowie Handgranaten) abgängig, sprich fahnenflüchtig waren. In ihrem Gelöbnis wurden die Kämpfer auf die SED eingeschworen, „zur Verteidigung der Errungenschaften des Arbeiter- und Bauernstaates mit der Waffe in der Hand“. Kommandeurposten waren nur SED-Mitgliedern vorbehalten. Die Mitgliedschaft in den Kampfgruppen war eine Form des freiwilligen militärischen Dienstes zum Schutze des Vaterlandes, neben der Ausübung eines zivilen Berufes und außerhalb der NVA und der Grenztruppen der DDR.
Das Mindestalter der Kämpfer war 25 Jahre, Doppelmitgliedschaften bei Gesellschaft für Sport und Technik (GST), DRK der DDR, Zivilverteidigung u. a. waren zur Vermeidung von Doppelunterstellungen verboten. Dies überwachten die Wehrkreiskommandos der NVA. In den Bildungseinrichtungen der Volksbildung wurden keine Kampfgruppen gebildet. Dafür wurde den Lehrern „empfohlen“, innerhalb der GST als Ausbilder bei der vormilitärischen Ausbildung der Schüler, Lehrlinge oder Studenten mitzuarbeiten.
Als Anerkennung für den ansonsten unbezahlten Dienst gab es ab einer fünfundzwanzigjährigen Zugehörigkeit einen Zuschlag zur Altersrente von monatlich 100 DDR-Mark.
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